ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
für den Verkauf und die Lieferung des
Softwareprogramms praxisDAT® für Wahlärzte

GoWeb IT-Solutions
Heimo Tarmann
Föhrengasse 8, 3162 Rainfeld/Gölsen
 

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von GoWeb schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die von der Firma GoWeb entwickelte Wahlartzsoftware praxisDAT® und ihre Erweiterungen.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Für die Software praxisDAT® gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen berechnet.

3.2. Wird vom Kunden die Installation des Programms und eine gleichzeitige Einweisung in das Programm gewünscht, wird diese gesondert nach Listenpreis verrechnet. Für die Installation muss eine funktionsfähige Hardware sowie eine funktionsfähige Betriebssystemsoftware bei dem Kunden wie folgt vorhanden sein:

3.2.1. Bei Verwendung in einem Mehrplatzsystem (Netzwerk):

3.2.1.1. bei Verwendung eines eigenständigen Servers: Serverbetriebsystem Windows® 2000 Server oder Windows® 2003 Server, weitere Software: Internet Information Server 5 oder 6 und für die Workstation: Betriebssystem Windows® ab Version 2000, Microsoft® Internet Explorer ab Version 5.0;

3.2.1.2. bei Peer to Peer Netzwerken (ohne eigenständigen Server): Betriebssystem Windows® 2000 oder Windows® XP Professional, weitere Software: Microsoft® Internet Information Server, Microsoft® Internet Explorer ab Version 5.0;

3.2.2. Bei Verwendung als Einzelplatz: Betriebssystem Windows® XP Professional, weitere Software: Microsoft® Internet Information Server, Microsoft® Internet Explorer ab Version 5.0.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der zusätzliche Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen berechnet.

3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer.

4. Liefertermin

4.1. GoWeb ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von GoWeb angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom GoWeb nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von GoWeb führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist GoWeb berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5. Zahlung

5.1. Die von GoWeb gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist GoWeb berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch GoWeb. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen GoWeb, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

6. Urheberrecht, Nutzung, und Verpflichtungen des Kunden

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen GoWeb bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von GoWeb zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Neben der Bezahlung des unter Punkt 3. vereinbarten Entgeltes treffen den Kunden nachstehende weitere Verpflichtungen:

6.2.1. Dem Kunden beim Erwerb der praxissoftware praxisDAT® wird von GoWeb ein Link zu den, in das Programm integrierten, Daten des elektronischen Erstattungskodex (eEKO) des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger, per E-Mail zugesendet. Der Kunde verpflichtet sich, quartalsweise die Updates herunterzuladen und zu installieren, solange der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger diese Daten anbietet und kostenlos zur Verfügung stellt.

6.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, GoWeb bei Auftreten von Fehlern unverzüglich mit einer genauen schriftlichen Sachverhaltsdarstellung zu informieren.

6.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, nach jedem Ordinationstag eine Datensicherung auf ein externes Medium durchzuführen und die ordnungsgemäße Durchführung der Datensicherung regelmäßig zu überprüfen. Die Datenhaltung und das zur Verfügungstellen der gesicherten Daten im Bedarfsfall liegen in der Verantwortung des Kunden.

6.3. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

6.4. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei GoWeb zu beauftragen. Kommt GoWeb dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von GoWeb ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von GoWeb liegen, entbinden GoWeb von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von GoWeb möglich. Ist GoWeb mit einem Storno einverstanden, so hat GoWeb das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie schriftlich oder per Mail dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde GoWeb alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von GoWeb zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von GoWeb durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von GoWeb gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt GoWeb keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren, Würmern oder Ähnlichem, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch den Kunden, eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch GoWeb.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung.
Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

9. Haftung

9.1. GoWeb haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen GoWeb ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.2. Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb des Programms, insbesondere einer dokumentierten und überprüften Datensicherung, nachgekommen ist.

9.3. In das Programm sind die Daten des elektronischen Erstattungskodex (eEKO) des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger integriert. Goweb verweist hier auf den Juristischen Standardtext des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger (Stand Jänner 2006):

„ Rechtliche Erläuterungen des „Ökonomie-Tools“:

Der elektronische Erstattungskodex (eEKO) dient dem verschreibendem Arzt als Arbeitsbehelf. Es soll ihm dabei helfen, bei der Verschreibung von Arzneispezialitäten die Anforderungen, die ihm die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen (veröffentlicht im Internet unter www.avsv.at) auferlegen, leichter zu erfüllen. Der Vergleich der Arzneispezialitäten erfolgt nach ökonomischen Gesichtspunkten. Die therapeutische Gleichwertigkeit der angeführten Arzneispezialitäten kann im Regelfall angenommen werden.
Durch den eEKO entsteht jedoch keine über die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen hinausgehende rechtliche Bindung des Arztes (der Ärztin) bei der Verschreibung von Heilmitteln. Die Verschreibung durch den Arzt (die Ärztin) hat jedenfalls auf Basis der jeweiligen gültigen Fachinformation (Zusammenfassung der Produkteigenschaften) zu erfolgen.
Der eEKO wurde vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt, eine Gewähr für seine Fehlerfreiheit wird jedoch nicht übernommen. Eine Haftung des Hauptverbandes hierfür ist ausgeschlossen.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass ausschließlich der unter www.avsv.at amtlich verlautbarte Erstattungskodex rechtlich verbindlich ist. Der eEKO ist rechtlich unverbindlich. Bei Abweichungen des Inhaltes des eEKO von der Amtlichen Verlautbarung des Erstattungskodex ist allein die Amtliche Verlautbarung verbindlich.“

10. Betreuung des Kunden

Dem Kunden steht ein kostenloser Support per E-Mail an die E-Mail Adresse praxisdat@goweb.at zur Verfügung.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

GoWeb verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten wird Lilienfeld vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.