ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
für den Verkauf und die Lieferung des
Softwareprogramms praxisDAT® für
Wahlärzte
GoWeb IT-Solutions
Heimo Tarmann
Föhrengasse 8, 3162 Rainfeld/Gölsen
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn
sie von GoWeb schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und
verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.
Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind
grundsätzlich freibleibend.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die von der Firma GoWeb entwickelte
Wahlartzsoftware
praxisDAT® und
ihre Erweiterungen.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Für die Software praxisDAT®
gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Abweichungen
von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer
zu vertreten ist,
wird nach tatsächlichem Anfall zu den am Tag der Leistungserbringung
gültigen Sätzen berechnet.
3.2. Wird vom Kunden die Installation
des Programms und eine gleichzeitige Einweisung in das
Programm gewünscht, wird diese gesondert nach Listenpreis verrechnet. Für die
Installation muss eine funktionsfähige Hardware sowie eine funktionsfähige
Betriebssystemsoftware bei dem Kunden wie folgt vorhanden sein:
3.2.1. Bei Verwendung in einem Mehrplatzsystem
(Netzwerk):
3.2.1.1. bei Verwendung eines eigenständigen Servers: Serverbetriebsystem
Windows® 2000 Server oder Windows® 2003 Server, weitere Software: Internet
Information Server 5 oder 6 und für die Workstation: Betriebssystem Windows® ab
Version 2000, Microsoft® Internet Explorer ab Version 5.0;
3.2.1.2. bei Peer to Peer Netzwerken (ohne eigenständigen Server): Betriebssystem
Windows® 2000 oder Windows® XP Professional, weitere Software: Microsoft® Internet
Information Server, Microsoft® Internet Explorer ab Version 5.0;
3.2.2. Bei Verwendung als Einzelplatz: Betriebssystem Windows® XP Professional,
weitere Software: Microsoft® Internet Information Server, Microsoft® Internet
Explorer ab Version 5.0.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der zusätzliche Arbeitsaufwand
zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen
berechnet.
3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer.
4. Liefertermin
4.1. GoWeb
ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung
(Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. 4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine
können nur dann eingehalten
werden, wenn der Kunde zu den von GoWeb angegebenen Terminen
alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung
stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige,
unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen
bzw. zur Verfügung
gestellte Unterlagen entstehen, sind vom GoWeb nicht zu
vertreten und können
nicht zum Verzug von GoWeb führen. Daraus resultierende
Mehrkosten trägt
der Kunde.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten
bzw. Programme umfassen, ist GoWeb berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen bzw.
Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung
5.1. Die von GoWeb gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer
sind spätestens
14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei
zahlbar.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten
(z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in
Teilschritten) umfassen,
ist GoWeb berechtigt, nach Lieferung
jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung
durch GoWeb. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
berechtigen GoWeb, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang
sind vom Kunden zu tragen.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen
wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelungen
zurück zu halten.
6. Urheberrecht, Nutzung, und
Verpflichtungen des Kunden
6.1. Alle Urheberrechte
an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen GoWeb
bzw.
dessen Lizenzgebern
zu. Der Kunde erhält ausschließlich
das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten
Entgelts ausschließlich
zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag
spezifizierte Hardware und im Ausmaß der
erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige
Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
Durch den gegenständlichen
Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung
erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist
gemäß Urheberrechtsgesetz
ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden
bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über
die im gegenständlichen Vertrag festgelegte
Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte
von GoWeb zieht Schadenersatzansprüche
nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung
zu leisten ist.
6.2. Neben der Bezahlung des unter
Punkt 3. vereinbarten Entgeltes treffen den Kunden
nachstehende weitere
Verpflichtungen:
6.2.1. Dem Kunden beim Erwerb der praxissoftware
praxisDAT® wird
von GoWeb ein Link zu den, in das Programm integrierten, Daten
des elektronischen
Erstattungskodex (eEKO)
des Hauptverbandes
der Österreichischen Sozialversicherungsträger,
per E-Mail zugesendet. Der Kunde verpflichtet
sich, quartalsweise die Updates herunterzuladen
und zu installieren, solange der Hauptverband
der Österreichischen
Sozialversicherungsträger
diese Daten anbietet und kostenlos zur Verfügung
stellt.
6.2.2. Der
Kunde ist verpflichtet, GoWeb bei Auftreten von
Fehlern unverzüglich
mit einer genauen schriftlichen Sachverhaltsdarstellung
zu informieren.
6.2.3. Der Kunde ist verpflichtet,
nach jedem Ordinationstag eine Datensicherung
auf ein externes
Medium durchzuführen und die ordnungsgemäße
Durchführung der Datensicherung regelmäßig
zu überprüfen.
Die Datenhaltung und das zur Verfügungstellen
der gesicherten Daten im Bedarfsfall liegen in
der Verantwortung des Kunden.
6.3. Die Anfertigung
von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke
ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet,
dass in der Software kein ausdrückliches
Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten
ist, und dass sämtliche
Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien
unverändert mitübertragen
werden.
6.4. Sollte für die Herstellung der
Interoperabilität der gegenständlichen
Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich
sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung
bei GoWeb zu beauftragen. Kommt GoWeb dieser
Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung
gemäß Urheberrechtsgesetz,
sind die Ergebnisse ausschließlich zur
Herstellung der Interoperabilität
zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur
Folge.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Für den Fall der Überschreitung
einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem
Handeln von GoWeb ist der Kunde
berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes
vom betreffenden Auftrag zurückzutreten,
wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist
die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den
Kunden daran kein Verschulden
trifft.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte,
Naturkatastrophen und Transportsperren sowie
sonstige Umstände, die außerhalb
der Einflussmöglichkeit
von GoWeb liegen, entbinden GoWeb von der
Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit
schriftlicher Zustimmung von GoWeb
möglich. Ist GoWeb mit einem Storno
einverstanden, so hat GoWeb das Recht, neben
den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen
Kosten eine Stornogebühr
in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten
Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8.
Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Mängelrügen sind nur gültig,
wenn sie reproduzierbare Mängel
betreffen und wenn sie schriftlich oder per
Mail dokumentiert erfolgen. Im Falle der
Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls
Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge
werden die Mängel
in angemessener Frist behoben, wobei der
Kunde GoWeb alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924
ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen
und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe
der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer
und programmtechnischer Mängel, welche
von GoWeb zu vertreten sind, als notwendig
erweisen, werden kostenlos von GoWeb durchgeführt.
8.3.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose
sowie Fehler- und Störungsbeseitigung,
die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige
Korrekturen, Änderungen
und Ergänzungen werden von GoWeb gegen
Berechnung durchgeführt. Dies
gilt auch für die Behebung von Mängeln,
wenn Programmänderungen,
Ergänzungen oder sonstige Eingriffe
vom Kunden selbst oder von dritter Seite
vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt
GoWeb keine Gewähr für Fehler,
Störungen
oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, Verseuchung mit Computerviren,
Würmern oder Ähnlichem, geänderter
Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen
und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel
und
Datenträger, soweit solche vorgeschrieben
sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere
Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen)
sowie
auf Transportschäden zurückzuführen
sind.
8.5. Für Programme, die durch den
Kunden, eigene Programmierer des Kunden bzw.
Dritte nachträglich verändert werden,
entfällt jegliche
Gewährleistung durch GoWeb.
8.6. Soweit
Gegenstand des Auftrages die Änderung
oder Ergänzung
bereits bestehender Programme ist, bezieht
sich die Gewährleistung auf
die Änderung oder Ergänzung.
Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm
lebt dadurch nicht wieder auf.
9. Haftung
9.1. GoWeb haftet für Schäden, sofern ihm
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht
erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen GoWeb ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
9.2. Schadenersatz für
Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt
in jedem Fall nur, soweit der Kunde seinen
Pflichten zum ordnungsgemäßen
Betrieb des Programms, insbesondere einer
dokumentierten und überprüften
Datensicherung, nachgekommen ist.
9.3. In das Programm sind die Daten des elektronischen
Erstattungskodex (eEKO)
des Hauptverbandes
der Österreichischen Sozialversicherungsträger
integriert. Goweb verweist hier auf den
Juristischen Standardtext des Hauptverbandes
der Österreichischen Sozialversicherungsträger
(Stand Jänner
2006):
„
Rechtliche Erläuterungen des „Ökonomie-Tools“:
Der
elektronische Erstattungskodex (eEKO) dient dem verschreibendem Arzt
als Arbeitsbehelf. Es soll ihm dabei
helfen, bei der Verschreibung von
Arzneispezialitäten
die Anforderungen, die ihm die Richtlinien über
die ökonomische Verschreibweise
von Heilmitteln und Heilbehelfen (veröffentlicht
im Internet unter www.avsv.at) auferlegen,
leichter zu erfüllen. Der Vergleich
der Arzneispezialitäten
erfolgt nach ökonomischen Gesichtspunkten.
Die therapeutische Gleichwertigkeit der
angeführten Arzneispezialitäten
kann im Regelfall angenommen werden.
Durch den eEKO entsteht jedoch keine über die Richtlinien über die ökonomische
Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen hinausgehende rechtliche Bindung
des Arztes (der Ärztin) bei der Verschreibung von Heilmitteln. Die Verschreibung
durch den Arzt (die Ärztin) hat jedenfalls auf Basis der jeweiligen gültigen
Fachinformation (Zusammenfassung der Produkteigenschaften)
zu erfolgen.
Der eEKO wurde vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt, eine Gewähr
für seine Fehlerfreiheit wird jedoch nicht übernommen. Eine Haftung
des Hauptverbandes hierfür ist ausgeschlossen.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass ausschließlich
der unter www.avsv.at amtlich verlautbarte
Erstattungskodex rechtlich verbindlich ist. Der eEKO ist rechtlich
unverbindlich.
Bei Abweichungen des Inhaltes des
eEKO von der Amtlichen Verlautbarung
des Erstattungskodex ist allein die Amtliche Verlautbarung verbindlich.“
10.
Betreuung des Kunden
Dem Kunden steht ein kostenloser Support
per E-Mail an die E-Mail Adresse praxisdat@goweb.at zur Verfügung.
11. Datenschutz,
Geheimhaltung
GoWeb verpflichtet seine
Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15
des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so
wird hierdurch der übrige Inhalt
dieses Vertrages nicht berührt.
Die Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung
zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen
möglichst
nahe kommt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Als Gerichtsstand für eventuelle
Streitigkeiten wird Lilienfeld vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen
nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt
die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen
Auflösung des Vertrages.
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